Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Zu finden ist es im Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 84 Absatz 2.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder aber auch mit Unterbrechungen arbeitsunfähig waren, ein BEM-Verfahren anzubieten.

Es kommt nicht auf die Ursache der Arbeitsunfähigkeit an. Es geht grundsätzlich um das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit.

Die Abteilung Organisation und Personal hat in Abstimmung mit dem Personalrat einen Leitfaden zum "BEM"-Verfahren entwickelt.

Sie können sich gerne bei uns, natürlich auch in der Abteilung Personal und Organisation bei Ihrem Sachbearbeiter / Ihrer Sachbearbeiterin informieren.