Detailansicht
Aktuelles zur Parkraumbewirtschaftung im Land III [24.10.18]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits mehrfach in der zurückliegenden Zeit haben wir als Personalvertretung zu dem Thema aus unserer Sicht informiert. Dies möchten wir heute fortsetzen.
Die von der Landesregierung beschlossene Parkraumbewirtschaftung bewegt uns alle nach wie vor und zieht zunehmend weite Kreise. Nach der Online-Petition gegen die verordnete Einführung der gebührenpflichtigen Bewirtschaftung (wir hatten darauf hingewiesen), die nun noch bis Ende des Jahres läuft, beschäftigt sich inzwischen auch der Landtag mit einer einschlägigen Fraktionsanfrage, und jüngst hat die Uni-Leitung „Mobilitäts-Infos für den Campus“ ins Netz gestellt, der HOnK berichtet laufend und auch große Stuttgarter Zeitungen haben sich mehrfach des Themas angenommen.
In der Presse ist unter vielem anderen zu lesen, dass sich zwar die Universitätsleitung und der Personalrat über die künftigen Vergabemodalitäten der Kfz-Stellplätze streiten, sich aber in einem Punkt einig seien: Die für eine Parkraumbewirtschaftung erforderlichen Rahmenbedingungen seien nicht erfüllt. Diese Darstellung zumindest ist zutreffend, viele andere Aspekte der komplexen Angelegenheit scheinen verzerrt, unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen.
Tatsche ist, dass der Personalrat im Sommer einen sogenannten Initiativantrag zur Vergabe der Stellplätze an der Universität auf den Weg gebracht hat. Wir wollen in einer soliden Dienstvereinbarung mit der Uni-Leitung die Kriterien vereinbaren, nach denen das knappe Gut Parkplatz innerhalb der Universität verteilt wird und damit den (leider nicht allzu großen) Gestaltungsspielraum, den uns die Landesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss lässt, bestmöglich nutzen. Das möglichst rasche Handeln war angesichts der knappen Zeit, die bis zum beschlossenen Beginn der entgeltlichen Stellplatz-Bewirtschaftung im Herbst 2019 bleibt, dringend geboten. Schließlich dauert der davor erforderliche Verhandlungs- und Umsetzungsprozess lange, außerdem fehlten nötige Informationen, z.B. über die konkrete Zahl an Parkplätzen.
Wir hatten überdies zu dem Zeitpunkt auch kein Angebot von irgendeiner Seite, mit uns ernsthaft über Vergabekriterien etc. in Verhandlung zu treten. Dabei heißt „in Verhandlung treten“ für die Personalvertretung nicht, bloß unverbindliche Ideen einzubringen. Verhandeln heißt für uns: Wirksam mitbestimmen über alle Einzelheiten, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Dazu gehört, wenn wir uns mit der Leitung des Hauses über Punkte nicht einigen können, die Möglichkeit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung eine übergeordnete Stelle anzurufen, in diesem Fall das Wissenschaftsministerium.
Wir Personalratsmitglieder haben uns lange und durchaus auch kontrovers mit den Kriterien der Stellplatzvergabe auseinandergesetzt und viele unterschiedliche Aspekte, Meinungen und Gegenmeinungen diskutiert, bis wir einen aus unserer Sicht in sich ausgewogenen Vorschlag mit objektiv prüfbaren Kriterien erstellt hatten. Wobei uns durchweg eines wichtig war: Die Interessen der Beschäftigten möglichst weitreichend zu vertreten und in einer verbindlichen Regelung abzusichern. Dies ist die Aufgabe der Personalvertretung und lediglich für die Interessen der Beschäftigten stehen uns gesetzliche Rechte und Möglichkeiten zur Verfügung. „Beschäftigte“ sind dabei – ganz grob gesagt – alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (also der „Mittelbau“). Die gar nicht geringe Zahl von Studierenden, die als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder als Aushilfskräfte in der Universität tätig sind zählen übrigens ebenfalls dazu. Für alle anderen Studierenden und die Professorinnen und Professoren hat der Personalrat aber keine Befugnisse, auf jeden Fall aber Verständnis, dass auch diese Universitätsmitglieder einen nachvollziehbaren Bedarf an Kfz-Stellplätzen haben.
Wir sind von mehreren Seiten gebeten worden, den Inhalt des Initiativantrags allgemein zugänglich zu machen. Diese hätten wir tatsächlich gerne getan. Rechtliche Vorgaben hindern uns allerdings nach wie vor daran. Deren Nichtbeachtung könnte das ganze Verfahren gefährden. Bis eine abschließende Entscheidung über den Inhalt des Initiativantrags einschl. Dienstvereinbarung getroffen ist, unterliegt er dem Vertrauensschutz. Wird dieser von einer Seite verletzt, ist das ganze Verfahren angreifbar. Insbesondere dann, wenn die Personalratsseite hier ihre Plichten nicht einhält, scheitern solche Verfahren leider immer wieder an solchen formalen Punkten.
Inzwischen ist ein kleiner Teil der beantragten Dienstvereinbarung im Intranet nachzulesen. Auch der als „Kernforderung“ bezeichnete Punkt, dass 80 % der von der Universität zu vergebenden Stellplätze an die Beschäftigten (siehe weiter oben) gehen sollen. Diesen Inhalt bestätigen wir und meinen, dass es im Interesse der von uns vertretenen Beschäftigten liegt. Sie müsse ihre Arbeitsleistung gut und pünktlich erbringen und für viele ist ein Stellplatz essentiell wichtig - zumindest bei der gegenwärtigen schlechten alternativen Erreichbarkeit der Universität.
Auf die plakative Darstellung unserer 80-20-Forderung möchten wir zunächst mit einem Beispiel eingehen:
Angenommen, 1000 Stellplätze werden der Universität für Dauerparker zugewiesen (die tatsächliche Zahl ist noch nicht bekannt). Dann können 800 Plätze für den Mittelbau, beschäftigte Studierende und das nichtwissenschaftliche Personal vergeben werden.
Hierfür haben wir im Initiativantrag objektive Kriterien entwickelt. Daneben werden Studierende sicherlich auch aus dem Kontingent, das auf das Studierendenwerk (Wohnheimplätze…) entfällt, berücksichtigt. 200 Stellplätze kann die Universität nach eigenem Ermessen vergeben.
Alle, die dabei nicht zum Zug kommen, werden auf die Nutzung der vorgesehenen teureren Tagesstellplätze angewiesen sein. Diesen Kreis wollen wir natürlich möglichst klein halten. Auch dafür haben wir uns im Initiativantrag eingesetzt.
Zum anderen liegt es im Wesen von Dienstvereinbarungen, dass deren Inhalt zwischen beiden Seiten, der Leitung des Hauses und der Personalvertretung, verhandelbar sein muss, bei strittigen Punkten mitunter hartnäckig und mit einem Kompromiss als Ergebnis. Dies trifft selbstverständlich auch bei dieser Dienstvereinbarung zu. Der Personalrat ist sicher weder so stur noch so blauäugig zu erwarten, dass die geforderte Regelung am Schluss der Verhandlungen zu halten sein würde. Für eine deutliche Mehrheit der Dauer-Stellplätze zugunsten der Beschäftigten werden wir uns aber auf jeden Fall weiter einsetzen. Wir gehen davon aus, dass dies die anderen von uns nicht vertretenen Gruppen ebenfalls für ihren Bereich und aus ihren Interessen heraus tun. Das ist für uns völlig in Ordnung.
Wie ist nun der Stand des Initiativantrags?
Nachdem die Universitätsleitung es abgelehnt hat, mit dem Personalrat über irgendeinen Punkt des Initiativantrags und der beantragten Dienstvereinbarung zu verhandeln, haben wir beim Ministerium um Einleitung des sogenannten Stufenvertretungsverfahrens ersucht. Für uns war klar, dass das MWK sich schwer damit tun würde, das komplexe, sensible und politisch zunehmend heikler werdende Thema selbst zu vertreten und dadurch der Universität die Arbeit abzunehmen. Ein formaler Vorwand, das Verfahren abzuweisen, käme da womöglich nicht ungelegen. Wir haben daher großen Wert darauf gelegt, an dem oben angesprochenen Punkt „Vertrauensschutz“ formal nicht angreifbar zu sein. Das Ministerium hat mehrere Wochen zum Überlegen gebraucht und den Initiativantrag letzte Woche schließlich abgelehnt. Es hat dafür nun keine streng formalen, sondern andere Gründe genannt. Ein Auszug der ministerialen Begründung ist im Intranet auf den Seiten der Abteilung Fläche und Bau (siehe „Mobilität: Parken, ÖPNV und mehr“) eingestellt:
Zitat aus dieser Seite: ´Der Kabinettsbeschluss lege fest, dass die Parkplätze von der Parken BW bewirtschaftet werden, weshalb die Dienststellen „diesbezüglich keinen Spielraum mehr haben“. Dem entgegen enthalte die vorgeschlagene Dienstvereinbarung Regelungen, deren Ausgestaltung der PBW vorenthalten [sic] sei.´
Anmerkung dazu: Da hat sich wohl ein Schreibfehler eingeschlichen. Gemeint ist sicher nicht „vorenthalten“, sondern „vorbehalten“.
Wir möchten an dieser feststellen, dass der Kabinettsbeschluss von der Landesregierung nicht veröffentlicht wurde. Uns als Personalrat liegt er nicht offiziell vor. Nur auf Umwegen und „vertraulich“ haben wir einen Auszug daraus erhalten können. Im Gegensatz zu uns braucht die Landesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss aber keine Verschwiegenheitspflicht zu beachten. Es verwundert schon etwas, weshalb die Angelegenheit derart geheim gehalten wird. Als Personalrat können wir dadurch jedenfalls die Argumentation des MWK nicht richtig überprüfen.
Fortsetzung des Zitats aus der Intranet-Seite: ´Das Ministerium begründet weiter: „Es ist nicht möglich, dass die Dienststelle und der Personalrat - über die PBW hinweg - vorab im Rahmen einer Dienstvereinbarung Sachverhalte regeln, die künftig nicht (mehr) in den Zuständigkeitsbereich der Dienststelle fallen und die ggfs. allein von der PBW festgelegt werden. (…) Der Abschluss der vorgelegten Dienstvereinbarung wäre zum jetzigen Zeitpunkt vorgriffig und daher unzulässig.´
Die Begründung des MWK ist unserer Überzeugung nach nicht stichhaltig. Wir finden es geradezu erschreckend, wie sich das Ministerium hier verhält und die Interessenvertretung der Beschäftigten faktisch auszuhebeln versucht.
Zudem steht nun im Raum: Wenn der Spielraum der einzelnen von der Parkraumbewirtschaftung betroffenen Dienststellen tatsächlich zugunsten der PBW-GmbH entfallen wäre, wären alle von der Universität angestellten Bemühungen um irgendeine Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung „vorgriffig und daher unzulässig“. Einschließlich der jetzt eingesetzten Senatskommission, die ja schließlich auch Vorschläge erarbeiten soll. Es ist nicht erklärbar, dass Regelungen, die ein Personalrat mit der Uni-Leitung erarbeiten will, nicht zulässig sein sollen, während eine Regelung, die die Universität ohne Personalrat macht, es aber wäre. Das soll nicht heißen, dass der Personalrat die Senatskommission ablehnt. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall. Wir wollen lediglich die Widersprüchlichkeit der Argumentation des MWK verdeutlichen. Wir meinen, und dafür sprechen alle anderen vorliegenden Informationen: Entweder ist die Universität noch zuständig für die Ausgestaltung des verbliebenen Spielraums der Parkraumvergabe, dann aber unter Mitbestimmung des Personalrats - die dessen Initiativrecht einschließt - oder sie ist es insgesamt nicht. Letzteres wäre tatsächlich das schlechteste aller Ergebnisse. Auch darin dürften sich die Unileitung und der Personalrat einig sein.
Die Personalratsmitglieder werden sich in den nächsten Sitzungen des Gremiums nun mit der neuen Sachlage auseinandersetzen und entscheiden, wie der Personalrat angemessen reagiert. Wir informieren dann wieder.
Ihr Personalrat