iStock-Illustration-ID:855358804

Was ist die JAV?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, vertritt die besonderen Belange der Jugendlichen unter 18 und der Auszubildenden an der Universität und arbeitet dabei eng mit dem Personalrat zusammen.

Sie hat keine eigenen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber (der Universität), ist aber berechtigt, an den Sitzungen des Personalrats teilzunehmen und ist dort antrags- und stimmberechtigt, soweit es um die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden geht.

Die JAV vertritt die besonderen Belange und Interessen der Jugendlichen (unter 18 Jahren) und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende) in der Dienststelle. Vor allem wacht die JAV darüber, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt werden.

Damit haben auch unsere jungen Beschäftigten, insbesondere in der Ausbildung, ein „Sprachrohr“ für Ihre Anliegen, Fragen und Probleme in der Dienststelle. Engagement lohnt sich also!

Selbstverständlich ist es möglich zur Ausübung der Tätigkeit entsprechende Schulungen zu besuchen und der Personalrat steht auch mit Rat zur Seite.