Altersgrenze - Schwerbehinderte Beamten

Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sind künftig 3 Altersgrenzen beachtlich:

  • Grundsätzlich gilt für sie ebenfalls die allgemeine Altersgrenze von 67 Jahren.
  • Die Antragsaltersgrenze wird bei 62 Jahren (bisher 60) erreicht und muss mit Abschlägen erkauft werden (max. 10,8%). Die Anhebung dieser Antragsaltersgrenze erfolgt ebenfalls stufenweise nach einer besonderen Tabelle.
  • Schließlich gibt es noch eine Abschlagsaltersgrenze mit 65 Jahren (bisher 63), in der der Ruhestand ohne Abschläge angetreten werden kann. Auch zu dieser Altersgrenze gibt es besondere Übergangsregelungen und eine stufenweise Anhebung.

Ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können Schwerbehinderte ab dem 60. Lebensjahr, die vor dem 16.11.1950 geboren sind, vor dem 16.11.2000 schwerbehindert und am 1.1.2001 bereits Beamter/ Beamtin waren.

Vor dem 1.1.1952 geborene Schwerbehinderte dürfen weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Der Versorgungsabschlag wird für sie wie bisher bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres erhoben.

Schwerbehinderte, die ab 1969 geboren sind, können erst mit 65 abschlagsfrei in gehen.

Für die Jahrgänge 1952 bis 1968 gelten folgende Altersgrenzen für den abschlagsfreien Ruhestand:

Geboren:AltersgrenzeGeboren:Altersgrenze
195263 + 1 Monat196163 + 10 Monate
195363 + 2 Monate196263 + 11 Monate
195463 + 3 Monate196364
195563 + 4 Monate196464 + 2 Monate
195663 + 5 Monate196564 + 4 Monate
195763 + 6 Monate196664 + 6 Monate
195863 + 7 Monate196764 + 8 Monate
195963 + 8 Monate196864 + 10 Monate
196063 + 9 Monate196965