Altersteilzeit

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit wird nur für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte fortgeführt, allerdings zu für die Betroffenen schlechteren Bedingungen:

  • 60% Arbeit / 40% Freistellung,
  • Zuschlag bis 80% der Nettobesoldung,
  • Ruhegehalt nur im Umfang der reduzierten Arbeitszeit.