Altersteilzeit
Altersteilzeit
Die Altersteilzeit wird nur für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte fortgeführt, allerdings zu für die Betroffenen schlechteren Bedingungen:
- 60% Arbeit / 40% Freistellung,
- Zuschlag bis 80% der Nettobesoldung,
- Ruhegehalt nur im Umfang der reduzierten Arbeitszeit.