"Wir brauchen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit qualifizierten und motivierten Beschäftigten..." oder "Die Besoldung wird sich auch weiterhin an den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes orientieren..."
(Aus dem Koalitionsvertrag der grün-roten Koalition)
Besoldung 2017/2018
Wieder einmal müssen die Beamtinnen und Beamte warten, bis der Tarifabschluss der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wird.
Bei den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 wird die Besoldungserhöhung erst ab 1. März 2017 wirksam. Die Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 10/A 11 müssen bis zum 1. Mai 2017 und die Besoldungsgruppen ab A 12 bis zum 1. Juni 2017 warten. Dies ist im Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) zu lesen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Besoldung im Jahr 2017 um 2 Prozent erhöht wird. Wie in der Vergangenheit auch, werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zugeführt. Es ergibt sich also eine effektive Erhöhung von 1,8 Prozent.
Wie im TV-L-Bereich gibt es für Beamtinnen und Beamte mit einem Grundgehalt von unter 3.750 Euro einen Festbetrag von 75 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag ist aber auch um die Versorgungsrücklage von 0,2 Prozent zu vermindern, so dass die Erhöhung in diesen Fällen etwas weniger als 75 Euro betragen wird.
Der Finanzausschuss des Landtags hat wohl auch der rückwirkenden Gewährung der gemäß dem Gesetzentwurf für die Monate März, April und Mai 2017 erhöhten Bezüge in Form von Abschlagszahlungen zugestimmt.
Auch im Jahr 2018 sollen sich die Erhöhungen entsprechend verschieben – bis A9 ab dem 1. März 2018, für die Besoldungsgruppen A10 und A11 ab dem 1. Mai und für die Besoldungsgruppen ab A12 aufwärts wird es der 1. Juni 2018.
Es ist für die Beamtinnen und Beamte eine lineare Besoldungserhöhung in Höhe von 2,675 Prozent vorgesehen.
Darüber hinaus soll die Absenkung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 vollständig entfallen, eine längst überfällige Korrektur einer ohnehin nicht vermittelbaren und unsozialen Sparmaßnahme.
Besoldung 2015
Auch dieses Mal wird das Ergebnis des Tarifabschlusses inhaltsgleich übertragen, aber nicht in allen Bereichen zeitgleich.
Bei den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 wird die Besoldungserhöhung sofort wirksam. Beim letzten Tarifabschluss wurde eine Übertragung um sechs Monate verschoben.
In den höheren Besoldungsgruppen wird der Tarifabschluss mit einer zeitlichen Staffelung übertragen:
Auf die Besoldungsgruppen A 10/A 11 soll das Tarifergebnis zum 1. Juli 2015 und auf die Besoldungsgruppen ab A 12 zum 1. November 2015 übertragen werden.
Schreiben des Ministerpräsidenten und des Finanzministers
Besoldung 2013 und 2014
Auch dieses Mal müssen die Beamtinnen und Beamte auf die Erhöhung ihrer Besoldung warten. Das Tarifergebnis wird zwar inhalts-, aber nicht zeitgleich übertragen. In den oberen Besoldungsgruppen (ab A12) verschiebt sich die Erhöhung um zwölf Monate.
Bis einschließlich A9 erfolgt die Erhöhung um 2,45 % zum 1. Juli 2013, bis einschließlich A11 zum 1. Oktober 2013 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2014.
Der zweite Schritt erfolgt wieder gestaffelt. Bis einschließlich A9 erfolgt die Erhöhung um 2,75 % zum 1. Juli 2014, bis einschließlich A11 zum 1. Oktober 2014 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015.
Es fließen noch jeweils 0,2 % in die Versorgungsrücklage.
Zum Vergleich: Die Tarifbeschäftigten erhalten seit 01.01.2103 2,65 % mehr und ab 01.01.2014 steigen die Gehälter um 2,95 %.
Besoldung 2012
Das Grundgehalt wird um 1,2 % zuzüglich 17 € erhöht, der Anwärtergrundbetrag um 1,2 % zuzüglich 6 €. Der Familienzuschlag, die Amts- und Strukturzulagen sowie die Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 1,2 % erhöht.
Allerdings werden die Erhöhungen nicht zeitgleich mit den übrigen Tarifbeschäftigten umgesetzt. Für Beamte und Beamtinnen bis A10 gab es die Erhöhung zum März 2012, Beamte/innen ab A11 mussten sich bis August 2012 gedulden.
Die Tarifbeschäftigten erhielten jedoch 1,9 %. Warum erhalten die Beamte und Beamtinnen nur 1,2 %? Der Grund liegt darin, dass die Beamtinnen und Beamte bereits 2011 eine tabellenwirksame Erhöhung um 2 % erhalten haben, Tarifbeschäftigte jedoch nur 1,5 %. Die Differenz daraus sind 0,5 %.
Die restlichen 0,2 Prozent gehen in die Versorgungsrücklage (§ 17 Landesbesoldungsgesetz – LBesG).