Detailansicht
Anforderungen an Kenntnisse bei Stellenbesetzungen [03.05.22]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Stellenbesetzungen wirkt der Personalrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte mit. Dabei prüft er, ob z. B. die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts beachtet wurden. Er prüft aber auch, ob diskriminierende Anforderungen oder andere Rechtsverletzungen vermieden wurden.
Im Zuge seiner Prüfung stellt der Personalrat immer wieder fest, dass z. B. bei der Stellen-ausschreibung Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten formuliert werden, die mit der Bezahlung nicht Schritt halten. So werden evtl. im allgemeinen Sekretariatsbereich Fremdsprachenkenntnisse gefordert, die nicht der Eingruppierung entsprechen. Oder im Laborbereich überbordende Kenntnisse zu Untersuchungsmethoden für erforderlich gehalten, die üblicherweise erst durch längere Berufserfahrung erworben werden. Auch Formulierungen, die auf eine (ausschließlich ausländische) Fachgebietssprache hindeuten, können zu Nachfragen führen – denn weitergehende Kenntnisse werden weder vergütet, noch entsprechen sie geltendem Arbeitsrecht.
Wir weisen daher darauf hin, dass bei Stellenausschreibungen nur auf die Kenntnisse und Fähigkeiten abzuheben ist, die sowohl der beruflichen Ausbildung, aber auch dem zugrunde liegenden erforderlichen Schulabschluss entsprechen.
Ihr Personalrat