Detailansicht
Durchführung von Gesprächen zu Betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) [13.07.21]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie innerhalb von 12 Monaten insgesamt mindestens an 42 Tagen arbeitsunfähig krank waren, muss Ihnen der Arbeitgeber ein Eingliederungsgespräch anbieten. Bei uns in Hohenheim ist dies die Aufgabe von Abt. Personal und Organisation. Es ist jedoch Ihrer freien Entscheidung überlassen, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen.
Da wegen der Corona-Pandemie seit Mitte letzten Jahres die gewohnten Abläufe nicht eingehalten werden konnten, schreibt Abt. Personal seit einiger Zeit diejenigen an, die bis ca. März die 42-Tage-Grenze erreicht hatten. Und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits wieder gesund sind und arbeiten, oder ob die Arbeitsunfähigkeit noch andauert.
Als Personalrat raten wir Ihnen dazu, dieses Gesprächsangebot anzunehmen und für die Zeit nach Wiederaufnahme der Arbeit zu vereinbaren. Sie können dort in einem geschützten Rahmen mit Abt. Personal ins Gespräch kommen. In der Regel ist Ihr Personalsachbearbeiter Ihr Gesprächspartner. Ein Mitglied des Personalrates ist bei dem Gespräch grundsätzlich mit anwesend, sofern Sie dieses nicht ausdrücklich ablehnen.
Nähere Informationen zum BEM erhalten Sie in den nächsten Hohenheimer Personalnachrichten, die voraussichtlich Ende August erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat