Leistungsbezahlung

Leistungsbezahlung

Die bisherige Leistungsprämien‐ und Zulagenverordnung ist aufgehoben. Es gibt jetzt keine Leistungszulagen mehr, außer der für die Professorenschaft.

Es wird eine Leistungsprämie eingeführt. Diese können Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A und B erhalten (Letztere bewegen sich natürlich bereits im ganz oberen Beamten‐Gehaltsniveau, z.B. bestimmte MinisterialrätInnen eines Ministeriums).

Die Prämie wird für herausragende Einzelleistungen vergeben, aber auch die Mitglieder von Teams können sie erhalten.

Die Prämie kann sehr hoch ausfallen, bis zur Endstufe der Besoldungsgruppe A 16,
das heißt: bis zu 6166, 26 € (Pro Person und Jahr).

Bei Teams erhöht sich der Betrag um das Dreifache. Allerdings ist bestimmt, dass nur 20 % der LandesbeamtInnen überhaupt in den Genuss der Prämie kommen können.

Außerdem gibt es keine zusätzlichen Mittel für die Prämie. Die Mittel müssen im Haushalt eingestellt oder im Rahmen "flexibler Haushaltsführung" erwirtschaftet werden.

Auf wessen Rücken die Wohltat für einige wenige (zum Beispiel durch die Nichtbesetzung von Stellen) finanziert wird, dürfte klar sein: Auf dem der vielen Beschäftigten, die nicht in den Genuss der Prämie kommen werden.