Die Parkraumbewirtschaftung auf dem Hohenheimer Campus erregte und erregt immer noch die Gemüter der Betroffenen.

Der Personalrat hatte in einer Personalversammlung im Dezember 2017 die damals von der Universitätsleitung in Angriff genommene Planung für eine Parkplatz­bewirtschaftung auf die Tagesordnung genommen, um die Kolleginnen und Kollegen zum einen über die Inhalte der Planung der Parkraumbewirtschaftung und die erfolgten Gespräche mit der Parkraum­bewirtschaftungsgesellschaft Baden-Württem­berg (PBW), zum anderen über unsere Gedanken und Forderungen, z. B. hinsichtlich sozialer Kriterien bei der Umsetzung des Konzepts zu informieren. Es war uns bewusst, dass wir als Gremium mit unseren eher kritischen Fragen keine Lorbeeren bei der Universitätsleitung ernten würden.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die für eine Parkplatzbewirtschaftung erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen (Fahrrad­wege und -stellplätze, bessere An­bindung des Einzugsgebietes „südlicher Filderraum“ per ÖPNV) nicht vorhanden sind und in absehbarer Zeit auch nicht erwartet werden können.

Nach der in der Personalversammlung ausgesprochenen Ablehnung der Parkraum­bewirtschaftung, hat die Unileitung das Projekt Parkraumbewirtschaftung nicht weiter voran­getrieben (vergl. Interview des Online­kuriers mit der Kanzlerin vom 27.06.2018). Im März setzte dann die Landesregierung die bereits per Kabinettsvorlage bekannte Absicht der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung selbst in die Tat um. Durch die Vorarbeit unserer Universität sind wir bei den ersten, die in den Genuss dieses Vorhabens kommen werden.

Die Schuld am Scheitern der Eigeninitiative geben Rektor und Kanzlerin dem Personalrat, der damit jedoch souverän umzugehen weiß.

Wie aus vielen Gesprächen, aber auch aus Schreiben z. B. des Ministeriums für Wissen­schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) bekannt ist, hatte die Unileitung trotz der feststehenden Rahmen­bedingungen nach wie vor Möglichkeiten, sich gestalterisch einzubringen. Wichtig waren und sind uns dabei die sozialen Interessen.

Für die Beschäftigten stellten sich folgende Fragen:

  • Nach welchen Kriterien werden Parkberechtigungen vergeben und für wie lange?
  • Werden alle Interessengruppen gleich­behandelt?
  • Gibt es Ausnahmeregelungen, Härtefälle?

Die Kanzlerin hat uns Beschäftigte mehrfach, unter anderem im oben erwähnten Interview, dazu aufgerufen, Vorschläge auch hinsichtlich einer sozialen Komponente für die Ausgestaltung der Bewirtschaftung zu machen. Daher hat der Personalrat in mehreren Sitzungen über seine ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten und ist zu dem Ergebnis gekommen, einen Initiativantrag mit konkreten Vorschlägen an die Dienststelle zu senden. Dieser kann zum Abschluss einer Dienstvereinbarung über Vergabe­kriterien etc. und Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Kriterien dienen.

Als Gremium sind wir uns sehr wohl bewusst, dass wir mit unserem Antrag nicht allen Interessen gerecht werden können. Dafür sind diese viel zu verschieden und oft zu emotional behaftet. Wir sind dennoch der Meinung, dass der Antrag einen Beitrag zu einem sachlicheren Dialog zur Verteilung der Parkplätze dienen kann.

Hierzu ist es aber auch geboten, den von uns als Angriff empfundenen Äußerungen seitens des Rektors und der Kanzlerin entgegenzutreten:

Der Personalrat hat keine Fundament­al­opposition gegen das „Projekt“ betrieben. Auch werfen Rektor und Kanzlerin dem Personalrat vor, den Boden für emotionale bis aggressive Kommentare bereitet zu haben. Dies sehen wir durch keine Äußerung des Personalrates gedeckt.

Der Personalrat will an dieser Stelle aus seiner Sicht daher klar- und richtigstellen:

1. Der Rektor hat den Personalrat im Sommer 2017 zur Teilnahme an Besprechungen mit der PBW eingeladen. Ebenfalls eingeladen waren dort z. B. Studierendenvertreter, Dekane, Studentenwerk etc. Die Vertreter des PRs haben in der zwei Mal vertraulich tagenden Arbeitsgruppe durchaus kritische, aus unserer Sicht jedoch konstruktive Fragen gestellt. Diese wurden bis heute nicht beantwortet. Vor diesem Hintergrund kann der Personalrat ja nur zu der Haltung kommen, dass er zu diesem Projekt NEIN sagen muss.

2. Spätestens seit der Personalversammlung im Dezember 2017 musste der Universitäts­leitung klar sein, dass die Landesregierung einen Kabinettsbeschluss vorbereitet, in dem die Parkraumbewirtschaftung auch für den Hohenheimer Campus beschlossen wird. Vom Hauptpersonalrat beim MWK waren wir hierüber informiert und haben dieses der Unileitung mitgeteilt, die diese Information jedoch offensichtlich nicht verwertet hat. Die Überraschung des Rektors im März über den dann so gefassten Kabinettsbeschluss ver­wunderte uns daher sehr.

3. Auf dem Campus gibt es zu dem Thema „Parken“ viele Interessengruppen. sie teilt sich diese Fläche vielmehr mit weiteren Einrichtungen und Betrieben: Studierenden­werk, Unibauamt, Gaststätten und Kinder­betreuungs­einrichtungen. Die Verteilung des Parkraums auf diese Gruppen ist eine Herausforderung. Der Personalrat hat auch stets deutlich gemacht, dass er soziale Kriterien bei der Vergabe der Parkberech­tigungen berück­sichtigt haben will.

Der Personalrat weist damit in aller Entschiedenheit zurück, dass er ursächlich für das Scheitern des Projekts der Unileitung ist. Die Schuldvorwürfe der Unispitze sind nach unserer Auffassung völlig haltlos, da ja bereits zu Beginn des Prozesses die PBW mit im Boot war.

Eine Parkraumbewirtschaftung ohne vorherige Durchführung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen ist nicht im Sinne der Beschäftigten. Wir sehen, dass der Rektor sich durchaus intensiv in die Umsetzung flankierender Maßnahmen einbringt. Das rechtfertigt aus unserer Sicht jedoch nicht eine bedingungslose Zustimmung zu einer entgeltlichen Parkraumbewirtschaftung.