Strukturmassnahmen

Strukturelle Maßnahmen

Die bisherigen Stellenobergrenzen bleiben mit geringfügigen Verbesserungen erhalten. Das Land stellt darüber hinaus jährlich 40 Mio. Euro für strukturelle Maßnahmen in den Landesdienststellen zur Verfügung. Für den Bereich des MWK sind davon 6,5 Mio. vorgesehen.

Diese sollen einfließen in die Anhebung der für die Leistungsbezahlung der Professorenschaft maßgeblichen Besoldungsdurchschnitte (Erhöhung um 1050 € pro Jahr), die Tabellenerhöhung W 2 und W 3 (um 100 € monatlich), die Erhöhung der Zulage für JuniorprofessorInnen und ‐dozentInnen (bisher 270,84 € monatlich, künftig können von der einzelnen Hochschule bis zu 600 € gewährt werden)

Weiter sind Sonderzuschläge zur „Sicherung der Funktions‐ und Wettbewerbsfähigkeit“ in Höhe von 25 Prozent des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe vorgesehen (15 % für W 1‐Besoldete).

Näheres dazu soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden.